Am 31. August 2010 - 13:00 Uhr von Administrator

„Leistungsschutz”: Linkverbot!

Publikationsdatum 03.07.2009 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Peter Sennhauser schreibt bei netzwertig.com, das geforderte Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) sei im Grunde nichts anderes als ein Linkverbot für Nachrichten, wie es in den USA bereits von einigen Juristen für einen Zeitraum von 24 Stunden vorgeschlagen worden sei. Die deutschen Großverleger, ihrem Selbstbild nach gegenüber Staat und Wirtschaft unabhängig, hätten sich mit der Forderung eben diesen an die Brust geworfen. Dabei seien die Blätter der großen Verleger oft genug selbst Trittbrettfahrer der Leistungen kleinerer. Die Unabhängigkeit der „kleinen, feinen Rechercheure”,  Blogger und anderer Spezialisten sei gerade erst gewonnen worden und solle nun im Interesse der Großverleger durch das Presse-LSR wieder eingedämmt werden. Wenn der Qualitätsjournalismus der großen Blätter wirklich so unersetzlich wäre, meint Sennhauser, sollten die Verleger ihre Inhalte eben hinter Paywalls stellen. Für Qualität werde gezahlt.

Die Stellung der Großverlage beruhe jedoch nicht auf Qualität, sondern auf dem Monopol an Druckanlagen. Sofern es ihnen um Qualität gehe, seien sie gefordert, angemessene Vergütungen zahlen. Stattdessen werde ein Total-Buy-Out freier Journalisten zu rapide sinkenden Honoraren betrieben. Es sei bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Idee aufgekommen, Überschriften zu monopolisieren, als sich amerikanische Verleger gegen das aufkommende Radio wehrten. Diese sei jedoch zurecht gescheitert.

Sennhauser zitiert Journalistikprofessor Jeff Jarvis mit den Worten, den Zeitungsverleger gehe es um die gewaltsame, vom Staat geschützte Wiedereinführung des Druckerpressen-Monopols. Im Gegensatz zu den USA hätten derlei Vorstöße hierzulande eine reelle Chance.

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