Kategorie Michael Konken

Urheberrecht - Und wer schützt die Journalisten?  Am 11. November 2010 - 23:48 Uhr von Redaktion

Publikationsdatum 04.08.2009 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: 

Mit diesem Beitrag in der F.A.Z. antwortet Michael Konken, Bundesvorsitzender der Journalistengewerkschaft DJV, auf die an gleicher Stelle vorangegangene Forderung Hubert Burdas nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR).

Konken geht zunächst auf diejenigen rechtlichen Mittel ein, die Journalisten bislang zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Verfügung stehen. Er verweist auf das gerichtliche Vorgehen von Journalistenvertretungen gegen Vertragsklauseln bei der Axel Springer AG oder beim „Nordkurier”. Da besonders freie Journalisten angesichts ihren Einkommenssituation auf Mehrfachverwertungen existenziell angewiesen seien, dürfe diese Möglichkeit nicht eingeschränkt werden.

Die Internetnutzung von Beiträge sei dahingehend ein Ärgernis, dass Journalisten oft nicht für Onlineverwertungen ihrer Beiträge durch die Verlage vergütet würden. Auch weitere Akteuere im Internet wie Foren oder soziale Netzwerke scherten sich nicht um das Urheberrecht, so Konken. Hier gingen Journalisten gegen unerlaubte Nutzungen vor und setzten Schadensersatz durch.

Die Kernfrage sei nicht das „Ob” beim Schutz geistiger Inhalte, sondern wie sich dieser Schutz zu den Ansprüchen der Urheber verhalte. Diese sollten an den Erlösen aus einem Presse-LSR beteiligt werden, umgekehrt wären die Verlage aus den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften dann auszunehmen. Zudem seien zunächst die Verhandlungen zwischen Verlegern und Journalistenvereinigungen über angemessene Vergütung zu Ende zu bringen, bevor von den Verlegern unerlaubte Nutzung durch Dritte angeklagt werden könne.

Das Setzen von Links, das Zitieren und die Erstellung von Presseüberblicken dürfe durch ein Presse-LSR nicht eingeschränkt werden, um den öffentlichhen Diskurs nicht zu verhindern. Diese finde jedoch seine Grenze bei automatisierten Aggregatoren. Mit Hinblick auf Google seien die aktuellen kartellrechtlichen Maßnahmen genau zu beobachten, diese sprächen jedoch nicht gegen Verhandlungen mit Google.