Französische Verleger machen sich mit Forderung nach Zwangslizenz lächerlich

Am 29. November 2019 - 14:16 Uhr von Tom Hirche

Die französischen Presseverleger verfügen seit einem Monat über ihr eigenes Leistungsschutzrecht. Nennenswerte Einnahmen konnten sie damit bisher noch nicht erzielen. Mit einer Kartellrechtsbeschwerde gegen Google glauben sie nun, dies ändern zu können. Ein Irrglauben.

Anpassungen ans Leistungsschutzrecht

Die französische Regierung hatte es besonders eilig, die neue EU-Richtlinie zum Urheberrecht umzusetzen. Bereits im Oktober sind die dafür erforderlichen Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Dazu gehört auch die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger, das zu Lizenzeinnahmen führen soll.

Erwartungsgemäß ist der erhoffte Geldregen ausgeblieben. Google, der Hauptadressat des neuen Leistungsschutzrechts, hatte bereits im September angekündigt, seine Suchergebnisse an die neuen Vorgaben anzupassen – und den Worten Taten folgen lassen.

Standardmäßig werden jetzt in Frankreich bei der Google-Suche nur noch die Überschriften verlinkter Presseartikel angezeigt. Will ein Verlag, dass darüber hinaus ein kurzer Anrisstext (sog. Snippet) oder ein Vorschaubild erscheint, kann er dies bis ins Detail selbst einstellen. Lizenzgebühren werde der US-Konzern dafür allerdings keine zahlen.

Gespielte Empörung

Der Verband L'Alliance de la presse d'information générale wirft Google vor, das neue Leistungsschutzrecht "mit den Füßen zu treten". In einem Offenen Brief heißt es zudem, die Richtlinie werde ins Lächerliche gezogen. "Der Internetgigant nutzt die Feinheiten von nationalen Gesetzen aus, den Sinn der Richtlinie zu untergraben."

Tatsächlich hält sich Google strikt an die rechtlichen Vorgaben, die das neue Leistungsschutzrecht aufstellt. Lizenzfrei dürfen nur "einzelne Wörter oder sehr kurze Textauszüge" genutzt werden. Überschriften fallen wohl noch darunter. Ob dies auch für Snippets und Vorschaubilder gilt, ist mehr als fraglich.

Die französischen Verleger wollen das jedoch nicht gelten lassen. Sie haben bei der nationalen Wettbewerbsbehörde Beschwerde eingereicht, wie Golem und heise online berichten. Google nutze seine marktbeherrschende Stellung aus, heißt es.

Zwangslizenz als nächste aberwitzige Idee

Was sie damit erreichen wollen, könnte kaum absurder sein. Google soll rechtlich gezwungen werden, eine Leistung zu erbringen, die den Verlagen Webseiten-Traffic verschafft (das wäre noch ok) und zusätzlich dafür an die Verlage eine Lizenzgebühr zahlen.

Damit werden sie keinen Erfolg haben. Mit ihrer Reaktion zeigen die Verleger außerdem, wie wichtig der Service durch Google für sie ist. Es handelt sich eben nicht um die Ausnutzung verlegerischer Leistung, sondern um ein symbiotisches Verhältnis. Eine Win-Win-Situation.

In Deutschland hatten die Presseverlage bereits einen vergleichbaren Versuch unternommen und waren damit gescheitert. Das Bundeskartellamt hatte hierzulande der Forderung nach einer Zwangslizenz eine klare Absage erteilt.

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