VG Media klagt gegen Google Am 18. Juni 2014 - 15:38 Uhr von Tom Hirche
Jetzt geht es los: Die neu gegründete Verwertungsgesellschaft (VG) Media hat Klage gegen Google eingereicht. Geltend gemacht werden Zahlungsansprüche gegen den US-Konzern aus dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Seit Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts am 1. August 2013 hat es bis zu diesem Schritt fast elf Monate gedauert. Weiter
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Verleger blicken nach Europa, Startups und Siegfried Kauder gegen Leistungsschutzrecht Am 22. September 2012 - 12:10 Uhr von David Pachali
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Wandert das Leistungsschutzrecht nach Europa? Zumindest werfen die deutschen Verleger Blicke nach Frankreich und auch in Österreich gibt es erneute Forderungen. Am Donnerstag veröffentlichten die Verlegerverbände BDZV, VDZ und die französische Association de la Presse IPG eine gemeinsame Erklärung, in der die jeweiligen Regierungen zur Einführung eines LSR aufgefordert werden. Weiter
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage hat nichts mit einer „Presse-GEZ” gemein. Dementsprechende Aussagen sind irreführend und unwahr (Döpfner). Zahlen muss nur, wer nutzen will. „Wer das Angebot nicht annehmen will, nutzt nicht und zahlt nicht” (Fiedler). „Deshalb ist auch falsch, den Eindruck zu erwecken, mit dem Leistungsschutzrecht würde eine staatliche Zwangsabgabe geschaffen.” (BDZV).
Sofern Leistungen von Suchmaschinen und Aggregatoren durch das Leistungsschutzrecht erfasst werden, ist die Möglichkeit, der „Nutzung” zu entgehen, rein theoretischer Natur. Zwar ist es möglich, dass solche Dienste Verlagsangebote ausschließen. Das wäre aber einerseits nicht im Interesse der Verlage und würde im Zweifel von diesen angegriffen, etwa mit kartellrechtlichen Mitteln. Weiter
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Suchmaschinen, News-Aggregatoren, Provider und andere Internet-Anbieter verdienen mit den Inhalten der Presseverlage viel Geld, nicht aber die Verlage selbst. Von Online-Werbung profitieren vor allem die Suchmaschinenbetreiber, während die Verlage nur geringe Umsätze erzielen. Das muss sich ändern. Hubert Burda schreibt in der F.A.Z.: „Wer die Leistungen anderer nutzt, muss dafür bezahlen. Dieses ökonomische Grundprinzip muss auch im digitalen Zeitalter mit seiner ,Link-Ökonomie' gelten. Sonst sehen wir der schleichenden Enteignung der Inhalte-Produzenten tatenlos zu.”
Suchmaschinen, News-Aggregatoren und andere Internet-Dienstleister verstoßen nicht gegen das Gesetz. Weder übernehmen („klauen”) sie ganze Inhalte oder Artikel der Verlage noch beuten sie deren Leistungen aus. Vielmehr sorgen sie für einen großen Teil der Werbeeinnahmen, die über die Webseiten der Presseverlage generiert werden, da sie die Reichweite der Angebote maßgeblich mitbestimmen.
Im Übrigen handeln Suchmaschinen nach der Rechtsprechung des BGH nicht rechtswidrig, verstoßen vor allem nicht gegen das Urheberrecht an den von den Verlagen veröffentlichten Artikeln. Weiter